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Förderungen für das Tourismusgewerbe in Österreich

Teil 3
Cash für Investitionen
Tourismus und Freizeitwirtschaft sind zusammen der bedeutendste Wirtschaftszweig Österreichs. Die Landesregierungen setzen sich das Ziel, diesen Wirtschaftszweig zu unterstützen und ihn positiv zu entwickeln.
Die Unterstützung der Unternehmen durch die öffentliche Verwaltung soll möglichst rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.
In den letzten Ausgaben haben wir Sie bereits über die investiven Maßnahmen und die Regelungen bezüglich Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. informiert.
Die Teile B und C beinhalten alle Regelungen bezüglich Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung.
Das Ziel hier ist es die Anpassungsfähigkeit an neue Markterfordernisse zu stärken und die Gründung von Tourismusunternehmen zu unterstützen. Des Weiteren werden Kooperationen auf betrieblicher Ebene durch finanzielle Unterstützungen forciert und die Effizienz des Marktauftritts auf internationalen Märkten soll gestärkt werden. Gefördert werden physische und juristische Personen, Personengesellschaften, Erwerbsgesellschaften und sonstige Rechtsträger, soweit die Eigenschaften für Klein- und Mittelbetriebe zutreffen.
Mittelpunkt dieses Programms sind die Entwicklung von Marktstrategien und die Produktentwicklung zum Ansprechen neuer Zielgruppen insbesondere mit Hilfe neuer Medien und die strategische Unternehmensplanung. Darüber hinaus werden mit obigen Punkten in Verbindung stehende externe Beratungs- und Ausbildungsmaßnahmen unterstützt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Tourismusunternehmen zu stärken, werden die Kosten für Maßnahmen im Bereich der Marktpräsenz, der Erzielung von Kostenvorteilen und der Erhöhung der Dienstleistungsqualität vom jeweiligen Bundesland teilweise mitgetragen.
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