 |
Verlagsgeschäftsbedingungen

Verlagsgeschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2005
der M.V. Medienconsulting und VerlagsgmbH
Reininghausstraße 13a, A-8020-Graz, Österreich
Firmenbuch : FN238413h, Landesgericht Graz/Österreich
Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge oder einzelne Anzeigen nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.
Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Andruck keine Ansprüche.
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen, Nebenabreden und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der jeweilige Anzeigenschluss ist der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste zu entnehmen.
Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung vom Verlag zur Kenntnis zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Auftraggeber, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, jegliche Ansprüche.
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 6 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
Erfolgt die Stornierung eines Anzeigenauftrages vor Übersendung des Bürstenabzuges werden 25% des Auftragswertes als Stornogebühren in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Stornierung eines Anzeigenauftrages seitens des Auftraggebers nach Übersendung des Bürstenabzuges von der M.V. Medienconsulting & VerlagsgmbH an den Auftraggeber gelten 50% der Inseratskosten als Stornogebühren für den Arbeits- und Zeitaufwand als vereinbart.
Erfolgt die Stornierung des Auftrages in den letzten 3 Tagen vor Redaktionsschluss gelten auf Grund der damit verbundenen Layoutarbeiten 100% des Inseratspreises als Stornogebühr als vereinbart.
Wird ein Auftrag entgegengenommen welcher in der Kombination Print und Internet vorgesehen ist und wird der Auftrag für das Internet freigegeben und ist für Teil Internet zum Zeitpunkt des Stornos erfüllt (d.h. Auftragsinhalt ist online abrufbar), so gilt dieser Auftrag in jedem Falle unabhängig vom Anzeigenschluss als erfüllt bzw. erbracht. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf seine Rücktrittsmöglichkeit. Die Möglichkeit eines Stornos ist mit der Freigabe für den Auftragsteil Internet nicht mehr gegeben. Auch wenn der Auftragsteil Print zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt sein sollte, wird der Auftrag zum vollen ursprünglichen Auftragswert (Print+Internet) berechnet.
Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz, etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Abonnements müssen innerhalb von 6 Wochen der Vertragsperiode (jeweils 12 Monate) gekündigt werden (mündlich, per Email oder per Fax). Ansonsten verlängern Abonnements sich automatisch um weitere 12 Monate.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird bei Empfehlungsanzeigen die genormte Seitenteilfläche und bei Gelegenheits- sowie Rubriken-Anzeigen die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
Reklamationen zur Verrechnung sind nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zulässig.
Rabatte können auf Wunsch sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Kalenderjahres gutgeschrieben werden. Bei Frequenzangeboten erfolgt die Rabattierung durch nicht Verrechnung der kostenfreien Schaltung nach erfolgter Verrechnung und Bezahlung der kostenpflichtigen Anzeigen.
Bei etwaigen ungerechtfertigten Rabatten und Rabattschlüssen erfolgt nach Ablauf eines Quartales eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet werden.
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung (15% AE-Provision) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Änderungen dafür bedürfen der Schriftform. Für Werbungsmittler und Werbeagenturen wird eine AE-Provision nur bei reprofähiger Bereitstellung des Inserates gewährt, und damit auch die Agenturleistung honoriert. Erfolgt die grafische Gestaltung durch die M.V. Medienconsulting & VerlagsgmbH wird keine AE-Provision gewährt (die volle Agenturleistung ist nicht erfüllt).
Jeder Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
Zahlungsfrist wenn nicht anders angegeben ist 14 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.A., Einziehungskosten sowie Bearbeitungsgebühren von je EUR 7,50 pro Mahnstufe berechnet. Etwaige Kosten der Eintreibung werden ebenfalls zu Lasten des Zahlungssäumigen ausgelegt.
Für veröffentlichten Stellenanzeigen in der Kombination Printinserat + Internet wird auf Wunsch eine Bewerbungsgarantie ausgesprochen. Erhält ein Inserent weniger als 10 Bewerbungen auf sein Inserat (unabhängig von der Anzahl der Positionen im Inserat), erhält der Anzeigenkunde sein Geld zurück (Rückerstattung des bereits eingezahlten Rechnungsbetrages über die jeweilige Anzeigengrösse). Diese Geld-zurück-Garantie wird nur gewährt für Printinserate von mindestens 1/8 Anzeigengrösse. Als Zeitraum für das Eintreffen von Bewerbungen gilt 6 Wochen ab dem Tage der Veröffentlichung (in Print und Online). Die Angabe einer Emailadresse des Inserenten, an welche Bewerbungen verschickt werden können, ist verpflichtend. Diese Bewerbungsgarantie gilt ausschließlich für Stellen im Bereich von Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und Kreuzfahrt (also z.B. Rezeptionist/in, Geschäftsführer/in, Köche, Servicepersonal, Housekeeping-Personal, etc., andere wie Hilfskräfte, klassiche Handwerksberufe, Pächter, Immobilienkäufer oder -mieter, Stellengesuche, technische oder kaufmännische Angestellte ausgeschlossen). Kommen zusätzliche Einschränkungen für Bewerber (z.B. Einschränkung nach Sprache/n, Sonderqualifikationen oder Foto zur Bewerbung) zur Anwendung, gilt diese Bewerbungsgarantie als aufgehoben.
Erfüllungsort ist Graz
Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht bzw. EU-Recht.
Der Auftraggeber wird den Verlag von allen nachteilen freihalten, die dem Verlag durch die Werbeeinschaltung entstehen können. Er ist verpflichtet, dem Verlag insbesondere kosten und allfällige Strafen in einem gerichtlichen Entgegnungsverfahren zu ersetzen und allfällige Entgegnungen zu erstatten. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Verlag hinsichtlich aller wettbewerbsrechtlichen Schritte, die den Verlag aufgrund der Einschaltung treffen können, schad- und klaglos zu halten.
Sollten eine oder Teile dieser Bestimmung für ungültig erklärt werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tritt jeweils eine Ersatzregelung in Kraft, welche der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
|
 |